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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsf�rderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. M�rz 1997, BGBl. I S. 594)
§ 118 Leistungen

Die besonderen Leistungen umfassen
1.
das Übergangsgeld,
2.
das Ausbildungsgeld, wenn ein Übergangsgeld nicht gezahlt werden kann,
3.
die Übernahme der Teilnahmekosten für eine Maßnahme.
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