Gesetz zur Bek�mpfung der Schwarzarbeit und illegalen Besch�ftigung (Schwarzarbeitsbek�mpfungsgesetz - SchwarzArbG) § 22Verwaltungsverfahren
Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, gelten die Vorschriften der Abgabenordnung sinngemäß für das Verwaltungsverfahren der Behörden der Zollverwaltung nach diesem Gesetz.