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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz �ber die Verg�tung der Rechtsanw�ltinnen und Rechtsanw�lte (Rechtsanwaltsverg�tungsgesetz - RVG)
§ 29a Gegenstandswert in Verfahren nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz

Der Gegenstandswert in Verfahren nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz ist unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Interesses, das der Auftraggeber im Verfahren verfolgt, nach § 23 Absatz 3 Satz 2 zu bestimmen.
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