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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung �ber die innerstaatliche und grenz�berschreitende Bef�rderung gef�hrlicher G�ter auf der Stra�e, mit Eisenbahnen und auf Binnengew�ssern *) (Gefahrgutverordnung Stra�e, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB)
§ 38 Übergangsbestimmungen

Bis zum 30. Juni 2023 darf die Beförderung gefährlicher Güter noch nach den Vorschriften dieser Verordnung in der bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Fassung durchgeführt werden.
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