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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Grundgesetz f�r die Bundesrepublik Deutschland
Art 25
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
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