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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zum Schutz vor sch�dlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Ger�usche, Ersch�tterungen und �hnliche Vorg�nge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
§ 14a Vereinfachte Klageerhebung

Der Antragsteller kann eine verwaltungsgerichtliche Klage erheben, wenn über seinen Widerspruch nach Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung nicht entschieden ist, es sei denn, dass wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist.
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