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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung �ber die Besch�ftigung von Ausl�nderinnen und Ausl�ndern (Besch�ftigungsverordnung - BeschV)
§ 27 Grenzgängerbeschäftigung

Zur Erteilung einer Grenzgängerkarte nach § 12 Absatz 1 der Aufenthaltsverordnung kann die Zustimmung mit Vorrangprüfung erteilt werden.
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